Privatsphäre und Datenschutz
Öffentliches Verfahrensverzeichnis gemäß § 4g BDSG
Das BDSG schreibt in § 4g vor, dass der Beauftragte für den Datenschutz Jedermann in geeigneter Weise die folgenden Angaben entsprechend § 4e verfügbar zu machen hat:
1. Name oder Firma der verantwortlichen Stelle:
2. Inhaber, Vorstände, Geschäftsführer oder sonstige oder nach der Verfassung des Unternehmens berufene Leiter und die mit der Leitung der Datenverarbeitung beauftragten Personen:
3. Anschrift der verantwortlichen Stelle:
4. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung:
5. Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien:
Kundendaten (z.B. Ansprechpartner, Adress-, Vertrags-, Zahlungs-, Steuerungsdaten, freiwillige Angaben des Betroffenen)
Personaldaten (z.B. Planungsdaten, Vertragsdaten und Abrechnungsdaten z.B. von Bewerbern, Mitarbeitern, Rentnern)
Interessenten (z.B. Adressdaten, Produktinteresse)
Lieferanten (z.B. Vertragsdaten, Abrechnungsdaten)
sofern diese zur Erfüllung der o.g. Zwecke erforderlich sind.
6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können:
Dienstleister (Auftragsverarbeiter gem. § 11 BDSG)
Öffentliche Stellen bei Vorliegen vorrangiger Rechtsvorschriften.
externe Stellen zur Erfüllung der in 4. genannten Zwecke
Die Datenweitergabe erfolgt zur Erfüllung der o.g. Zwecke.
7. Regelfristen für die Löschung der Daten:
8. geplante Datenübermittlung an Drittstaaten:




